Ein Rechtsgebiet, welches den "Betroffenen" regelrecht "unter die Haut geht", stellt das Straf- und Ordnungswidrigkeitsrecht dar. Hier gilt es im Vorfeld Sanktionen entweder abzuwenden oder aber abzumildern. lm Ordnungswidrigkeitsrecht stellt das Bußgeldverfahren einen Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit dar. Überwiegend werden Autofahrer mit Bußgeldern sanktioniert, die von einer Vielzahl als sogenannte "Wegelagerei" bezeichnet werden. Die anwaltliche Aufgabe besteht zunächst darin die Bußgeldakte anzufordern und zu überprüfen. Der erste Prüfungspunkt befasst sich mit der sogenannten formalen Rechtmäßigkeit der Ermittlungsakte, woran sich der zweite Prüfungspunkt, nämlich die Beantwortung sogenannter materiell-rechtlicher Fragen, anschließt. In einer Vielzahl von Fällen kann den Autofahrern bereits dadurch anwaltlich geholfen werden, dass ein auferlegtes Fahrverbot abgeändert oder aber beschränkt wird. Hier bedarf es "sehr intensiver" Gespräche mit der Bußgeldstelle. Das Strafverfahren beginnt mit der Einleitung des Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft. Die Staatsanwaltschaft hat das sogenannte "Ermittlungs- und Anklagemonopol". Zuförderst ist in Strafangelegenheiten die Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft anzufordern und sodann diese mit dem Mandanten zu besprechen. Insofern ist mit ihm gemeinsam festzulegen, welche Möglichkeiten bestehen materiell- rechtlich einen etwaigen Strafanspruch zu entkräften oder aber Gründe darzulegen, warum eine Bestrafung vorliegend nicht greift. In einem gerichtlichen Verfahren besteht die anwaltliche Hilfe auch darin, mit dem Gericht als auch der Staatsanwaltschaft Kontakt aufzunehmen, um im Vorfeld "verfahrensrelevante Maßnahmen" zu besprechen, die für den Verlauf der sogenannten Hauptverhandlung "richtungsweisend" sein können. Ein Beschuldigter eines Ordnungswidrigkeits- oder aber Strafverfahrens ist gut beraten, wenn er vor der Polizei möglichst keine Aussage im Rahmen seiner Beschuldigtenvernehmung macht, sondern sich zunächst eines anwaltlichen Rates bedient, der eine sachgerechte Verteidigung ermöglicht. |